RohrMax ist ein erfahrener Spezialist im Bereich Lüftungsreinigung.
Überlassen Sie eine Lüftungsanlage nicht jahrelang sich selbst. Lüftungsanlagen bieten Komfort, so man sich um sie kümmert.
Gehen sie vergessen, bergen sie Risiken.
Wann was reinigen?
Eine periodische Lüftungsreinigung dient dem Wohlbefinden der Menschen und Tiere, die sich im Haus aufhalten, und kommt dem Werterhalt der teuren Anlage zugute.
Doch wie oft soll man Raumlufttechnische Anlagen reinigen lassen?
Sie können auch jederzeit eine kostenlose Lüftungskontrolle anfordern und sich vor Ort beraten lassen. Die Kontrolle ist immer kostenlos, auch wenn nachfolgend keinen Reinigungsauftrag erteilt wird.
Empfehlung von RohrMax:
Wann soll man was bei einer Lüftungsanlage reinigen.
Erst-Reinigung / Neubau-Reinigung:
Bei einer neuen Lüftungsanlage ist eine erste Reinigung vor der Inbetriebnahme empfehlenswert.
Und zwar die Reinigung der Lüftungsrohre (Zu- und Abluft) ohne Geräte. Grund: Während der Bauphase, da die Lüftungsrohre noch nicht verschlossen sind, ist es unguterweise möglich, dass Baustaub und Baumaterialien etc. in die Rohre gelangen. (Auch nach Renovationen ist eine Reinigung sinnvoll.)
Geräte-Wartung:
Alle zwei bis drei Jahre ist eine Reinigung der Geräte gemäss SWKI*) zu empfehlen.
Das heisst: Ventilatoren, Wärmetauscher etc. bis zu den Verteilern (ohne Zu- und Abluftrohre). Empfehlung: Die Zu- und Abluftrohre sollten auf Verschmutzungen kontrolliert werden. Bei einer Verschmutzung müssten die Zu- und Abluftrohre ebenfalls gereinigt werden. RohrMax bietet Wartungsverträge an.
*) SWKI = Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren
Kostenlose Lüftungskontrolle:
Eine kostenlose Lüftungskontrolle lohnt sich nach fünf Jahren Betriebszeit. Die Kontrolle können Sie jederzeit anfordern. Es entstehen Ihnen keine Verpflichtungen.
Noch keine Reinigung erfolgt:
Ist nach mehrjähriger Betriebszeit noch keine Reinigung erfolgt – weder eine Erst-Reinigung noch eine Geräte-Wartung – empfiehlt RohrMax eine Gesamtreinigung. Alle Geräte (Ventilatoren, Wärmetauscher etc.) sowie alle Zu- und Abluftrohre inklusive Öffnungen resp. Abdeckgitter. Gleichzeitig lässt sich planen, in welchem Intervall künftige Reinigungen oder kostenlose Lüftungskontrollen stattfinden sollten.
Gesamtreinigung:
Gemäss Empfehlungen des SWKI*) sollte die Gesamtreinigung einer Lüftungsanlage allerspätestens nach 10-jähriger Betriebszeit erfolgen. Alle Geräte (Ventilatoren, Wärmetauscher etc.) sowie alle Zu- und Abluftrohre – inklusive Öffnungen resp. Abdeckgitter.